Sicherheit auf Fussgängerstreifen über Gleisanlagen

Generell gilt an Fussgängerstreifen für Fussgängerinnen und Fussgänger Vortrittsrecht. Einzige Ausnahme sind Fussgängerstreifen über Gleisanlagen, an denen Schienenfahrzeuge aufgrund ihres langen Bremswegs vortrittsberechtigt sind. Diese Regelung ist als unfallkritisch einzustufen und es besteht Bedarf, die entsprechenden Fussgängerstreifen mit zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen auszustatten. In einer Analysephase wurde ein Massnahmendesign erarbeitet, mit dem die Sicherheit auf Fussgängerstreifen über Gleisanlagen verbessert werden kann. In einem Feldversuch wurde die Massnahmenwirkung evaluiert.

In einer Analysephase wurde zunächst recherchiert, mit welchen Massnahmen Fussgängerstreifen über Gleisanlagen im In- und Ausland gesichert werden. In Abstimmung mit relevanten Akteuren (Verkehrs- und Unfallexperten, Städte mit Tramnetzen sowie Interessenverbände) wurde aufgrund dessen als Massnahme eine "Achtung-Tram"-Bodenmarkierung ausgewählt, die sich an allen Fussgängerstreifen über Gleisanlagen in der Schweiz einheitlich und kostengünstig umsetzen lässt und von der ein Sicherheitsgewinn für die querenden Fussgängerinnen und Fussgänger zu erwarten ist.

In einem Feldversuch wurden Unterschiede in der Reaktion von Fussgängerinnen und Fussgängern an Fussgängerstreifen vor und nach Anbringung dieser Markierung evaluiert. Dabei wurde mittels Befragungen und Beobachtungen festgestellt, dass die Fussgängerinnen und Fussgänger die Markierungen gut wahrnehmen, ihre Bedeutung verstehen und den auf die Fussgängerstreifen zufahrenden Trams im Vorher-Nachher-Vergleich signifikant häufiger den Vortritt gewähren.

Da im Feldversuch ein Sicherheitsgewinn durch "Achtung Tram"-Bodenmarkierungen auf Fussgängerstreifen über Gleisanlagen nachgewiesen werden konnte, sollen diese in die VSS-Norm SN  640  851  „Besondere Markierungen“ aufgenommen werden.